Beschwerdeverfahren

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist in Deutschland am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards in den globalen Lieferketten. Ein Bestandteil des Gesetzes ist die Pflicht von Unternehmen einer gewissen Größe, ein Beschwerdeverfahren einzurichten.

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder im Geschäftsbereich eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Der Elis-Konzern unterhält ein allgemeines Hinweisgebersystem, das zugleich als Beschwerdeverfahren nach dem LkSG dient und insoweit auch allen unternehmensexternen Personen offensteht. Danach können die Beschwerden entweder formlos direkt an die Geschäftsführung oder die Personalabteilung der betroffenen Gesellschaft (sogenannter "lokaler Kanal") gerichtet oder über das Kontaktformular eines Whistleblowing-Tools  eingereicht werden (sogenannter „zentraler Kanal“). In letzterem Fall wird der Fall von der Compliance-Abteilung des Elis-Konzerns bearbeitet, die ihn in Zusammenarbeit mit der lokalen Compliance-Abteilung und ggf. weiteren Ansprechpartnern prüft.

Der Hinweisgeber erhält eine Eingangsbestätigung zu seiner Beschwerde. Nach Prüfung wird die Beschwerde außerdem in geeigneter Weise mit dem Hinweisgeber erörtert.

Hinweisgeber, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln, sind vor Sanktionen aufgrund ihrer Beschwerde geschützt.

Einzelheiten finden sich in unserer Whistleblowing-Richtlinie, die zugleich die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach LkSG darstellt und die hier abgerufen werden kann.

Die Datenschutzerklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Meldungen über das Whistleblower-Tool kann hier  abgerufen werden.