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Die Elis Gruppe

Die Elis Gruppe besteht aus mehreren Gremien, die sich hier vorstellen.

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Management Team Deutschland & Österreich

In Deutschland und Österreich besteht das Management Team aus den folgenden Personen:

Management Board International

Das Management Board, der Vorstand der Elis Gruppe, hat derzeit drei Mitglieder:

Executive Committee International

Auf Gruppenebene setzt sich das Executive Committee aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Aufsichtsrat International

Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist die kontinuierliche Überwachung des Unternehmensvorstandes. Dabei gelten die gesetzlich festgelegten Bestimmungen, die Satzung des Unternehmens und die internen Regeln des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse. Der Aufsichtsrat führt das ganze Jahr über die Prüfungen und Kontrollen durch, die er für angemessen erachtet. Er kann alle Dokumente anfordern, die er zur Erfüllung seiner Pflichten für erforderlich hält.

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Insbesondere überprüft und kontrolliert der Aufsichtsrat nach Ablauf jedes Halbjahres die konsolidierten Halbjahres- und Jahreskonzernabschlüsse, die der Verwaltungsrat erstellt. Bei jeder ordentlichen Hauptversammlung legt der Aufsichtsrat einen Bericht mit seinen Kommentaren zum Lagebericht des Verwaltungsrates sowie zu den konsolidierten Konzernabschlüssen des Vorjahres vor.

Der Aufsichtsrat wird regelmäßig vom Vorstand über die wirtschaftlichen Ziele der Gruppe und deren Erfüllung informiert (insbesondere in Hinblick auf das jährliche Budget und den Investitionsplan), sowie über Investitionen, Risikokontrolle und Strategien des Personalmanagements und deren Umsetzung in der Gruppe. Der Verwaltungsrat informiert ihn außerdem über alle ungewöhnlichen Situationen.

In den internen Regeln des Aufsichtsrates sind auch die Verpflichtungen seiner Mitglieder festgelegt, wie sie im französischen Afep-Medef-Codex zur Corporate Governance beschrieben sind. Die Satzung sieht insbesondere vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates zusätzliche Schulungen zu den Besonderheiten der Gesellschaft und der von ihr kontrollierten Unternehmen, ihrer Geschäfte und Geschäftsfelder verlangen können und auch gelegentlich Informationen von Mitgliedern des Verwaltungsrates oder Mitgliedern des Vorstands anfordern oder von ihnen hören können. Schließlich wird auch vereinbart, dass Mitglieder des Aufsichtsrates im Allgemeinen periodisch und fortlaufend über die Unternehmensergebnisse, -aktivitäten und -entwicklungen informiert werden.

In internen Regulierungen des Aufsichtsrates definieren die bei den Versammlungen geltenden Bedingungen. Folglich werden Versammlungen des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder, falls dieser verhindert sein sollte, von seinem stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Dies kann mit allen verfügbaren Mitteln erfolgen, auch mündlich.

Wenn mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates ein begründetes schriftliches Gesuch vorlegen, muss der Vorsitzende den Aufsichtsrat jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Empfang dieses Gesuchs einberufen. Wenn das Gesuch unbeantwortet bleibt, dürfen die Verfasser die Sitzung selbst einberufen und die Tagesordnung für diese vorlegen.

Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen, nämlich zur Prüfung des Quartalsberichts, den der Verwaltungsrat ihm bei Bedarf des Prüfungsausschusses vorlegen muss, und zur Überprüfung und Kontrolle, der vom Verwaltungsrat übermittelten Dokumente und Informationen sowie zu jedem anderen Zeitpunkt, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt. Die Häufigkeit und Länge der Sitzungen müssen die Prüfung und die gründliche Diskussion von Themen unter der Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats ermöglichen.

Den Vorsitz der Sitzungen führt der Vorsitzende oder, falls dieser verhindert sein sollte, sein Stellvertreter. Falls sowohl der Aufsichtsratsvorsitzende als auch dessen Stellvertreter abwesend sind, führt den Vorsitz ein Mitglied des Aufsichtsrates, das der Aufsichtsrat bestimmt. Um das Quorum und die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats festzulegen, werden Mitglieder als anwesend betrachtet, die per Videokonferenz oder Konferenzschaltungsmethoden anwesend sind, die ihre Identifizierung ermöglichen und ihre tatsächliche Teilnahme gewährleisten, unter den Bedingungen, die in den Anwendungsvorschriften und -regulierungen dargelegt sind.

Schließlich legt die Satzung die Methodik zur Bewertung der Tätigkeiten des Aufsichtsrats vor. Zu diesem Zweck muss der Aufsichtsrat auf Grundlage des Berichts des Nominierungs- und Vergütungsausschusses einmal im Jahr einen Punkt auf seiner Tagesordnung der Bewertung seiner Arbeitsweise widmen. Mindestens alle drei Jahre muss eine förmliche Bewertung des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erstellt werden. Diese kann von einem unabhängigen Mitglied des Aufsichtsrates geleitet und bei Bedarf von einem außenstehenden Berater unterstützt werden. Der jährliche Bericht informiert die Aktionäre über die Ergebnisse der Bewertungen und über alle Folgemaßnahmen.

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Prüfungsausschuss

Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, Fragen zur Erstellung und Prüfung von Finanz- und Buchführungsinformationen nachzugehen und die Effizienz des Systems für die Risikoüberwachung und die innerbetrieblichen Kontrollen sicherzustellen, um dem Aufsichtsrat die Ausübung seiner Prüf- und Kontrollfunktionen zu erleichtern. Innerhalb dieses Rahmens nimmt der Prüfungsausschuss insbesondere die folgenden Funktionen wahr: (i) Überwachung des Prozesses zum Erstellen von Finanzinformationen, (ii) Überwachung der Wirksamkeit der Systeme, die für interne Kontrollen, interne Prüfungen und Risikomanagement in Bezug auf Finanz- und Buchführungsinformationen verwendet werden, (iii) Überwachung der Pflichtprüfungen der konsolidierten Konzernabschlüsse durch die Pflichtprüfer des Unternehmens, und (iv) Überwachung der Unabhängigkeit der Pflichtprüfer.

  • Mitglieder

    Antoine Burel
    Vorsitzender
    Unabhängiges Aufsichtsratsmitglied

    Thierry Morin
    Mitglied
    Vorsitzender und unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats

    Magali Chesse
    Mitglied
    Mitglied des Aufsichtsrats

  • Satzung des Prüfungsausschusses

    Die Satzung des Prüfungsausschusses sieht vor, dass das Unternehmen über alle Ressourcen verfügt, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben für notwendig erachtet. Insbesondere kann der Ausschuss die Pflichtprüfer des Unternehmens und der Unternehmen der Gruppe, die Führungskräfte aus den Bereichen Finanzen, Konten und Kassenmittel sowie den Leiter der Konzernrevision anhören. Wenn der Ausschuss sich dafür entscheidet, können diese Personen unter Abwesenheit des Verwaltungsrates angehört werden. Er kann außerdem den Verwaltungsrat darum bitten, alle Informationen bereitzustellen, die er für nötig erachtet. Nach entsprechender Information des Vorstandsvorsitzenden und unter der Bedingung, an den Aufsichtsrat und den Vorstand Bericht zu erstatten, kann der Ausschuss auch Mitglieder des Vorstandes kontaktieren. Der Ausschuss empfängt wichtige Dokumente, die sein Aufgabengebiet betreffen (Vermerke von Finanzanalytikern und Ratingagenturen, Zusammenfassungen von Prüfungsaufträgen usw.). Er kann außerdem jegliche zusätzlichen Studien anfordern, die er für nötig erachtet.

    Die jährlichen und vierteljährlichen Prüfungen der Buchführung müssen mit einer Präsentation der Pflichtprüfer einhergehen, die die wichtigsten Punkte der Ergebnisse und die gewählten Bilanzierungsoptionen verdeutlichen, sowie mit einer Präsentation des Finanzdirektors, die beschreibt, inwieweit das Unternehmen beträchtlichen Risiken ausgesetzt ist und außerbilanzielle Verpflichtungen erläutert. Die Sitzungen des Ausschusses werden vor den Sitzungen des Aufsichtsrates abgehalten und, soweit möglich, mindestens zwei Tage vor diesen Sitzungen, wenn die Tagesordnung der Sitzung des Prüfungsausschusses eine Prüfung des Halbjahres- und des Jahresabschlusses vor deren Prüfung durch den Aufsichtsrat vorsieht.

Ernennungs-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss

Die Hauptaufgabe des Ernennungs-, Nominierungs- und Vergütungsausschusses besteht darin, den Aufsichtsrat bei der Besetzung der Exekutivorgane des Unternehmens und bei der Bestimmung und der regulären Bewertung aller Vergütungen und Leistungen der Vorstandsmitglieder zu unterstützen, einschließlich aller zurückgestellten Leistungen und/oder Vergütungen bei freiwilligem oder erzwungenem Ausscheiden aus der Gruppe. Innerhalb dieses Rahmens hat er insbesondere die folgenden Pflichten: (i) Vorschläge für die Ernennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat, den Verwaltungsrat, den Beratungsausschuss und den Ausschuss, der die Kandidaturen für nicht-unabhängige Aufsichtsratsmitglieder analysiert, (ii) jährliche Bewertung der abgelaufenen Amtszeiten von Aufsichtsratsmitgliedern, (iii) Untersuchung und Vorschlag gegenüber dem Aufsichtsrat in Bezug auf alle Bedingungen für die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder, (iv) Untersuchung und Vorschlag gegenüber dem Aufsichtsrat in Bezug auf das Verfahren für die Verteilung von Anwesenheitsnachweisen, und (v) andere gelegentliche Pflichten.

  • Mitglieder

    Fabrice Barthélemy
    Vorsitzender & unabhängiges Mitglied

    Thierry Morin
    Unabhängiges Mitglied

    Valérie Gandré
    Mitglied

Corporate Social Responsability (CSR) Komitee

Das Corporate Social Responsability (CSR) Komitees unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der CSR Strategie.
Es gibt Empfehlungen über CSR Maßnahmen ab und überprüft die Ziele und Strategie der Elis Gruppe in Verhältnis zu den CSR Vorgaben. So stellt es sicher, dass Elis sich ambitionierte Ziele setzt und diese auch erfüllen kann.

  • Mitglieder

    Florence Noblot
    Vorsitzende

    Philippe Delleur
    Unabhängiges Mitglied

    Amy Flikerski
    Mitglied

    Antoine Burel
    Unabhängiges Mitglied

    Zu den Elis CSR Aktivitäten

Prüfer

Vertreten durch Edouard Sattler
Mitglied der Regionalgesellschaft der Pflichtprüfer von Versailles

63 rue de Villiers
92200 Neuilly-sur-Seine
Erneute Berufung bei der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 für einen Zeitraum von sechs Geschäftsjahren, auslaufend am Ende der Hauptversammlung, die das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr abschließt.

Mazars

Vertreten durch Isabelle Massa
Mitglied der Regionalgesellschaft der Pflichtprüfer von Versailles

61 rue Henri Regnault
Tour Exaltis
92400 Courbevoie
Erneute Berufung bei der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 für einen Zeitraum von sechs Geschäftsjahren, auslaufend am Ende der Hauptversammlung, die das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr abschließt.

Elis in Deutschland & Österreich

In Deutschland und Österreich versorgen wir öffentliche und private Unternehmen jeder Größe aus den Branchen Gesundheits- und Sozialwesen, Hotellerie und Gastronomie sowie Industrie, Handel und Dienstleistungen mit innovativen Textildienstleistungen.

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