EU-GMP-Leitfaden, Annex 1, 2022
EU-GMP-Leitfaden, Annex 1, neue Revision
Der EU-GMP-Leitfaden, Annex 1 „Herstellung von sterilen Arzneimitteln“ wurde am 25. August 2022 veröffentlicht. Es ist eine einjährige Übergangsphase vorgesehen – er tritt somit am 25. August 2023 in Kraft. Die überarbeitete Version des Annex 1 der EU-GMP bringt strengere Anforderungen an Reinraumbekleidung mit sich.
Unsere Elis Cleanroom Expert*innen beraten Sie gerne zu der Einhaltung des neuen Leitfadens.
Für einen ersten Überblick haben wir für Sie hier die wichtigsten regulatorischen Neuerungen für Reinraumbekleidung zusammengefasst.
Regulatorische Anforderungen
EU-Annex Annex 1, 7. Personal, Absatz 7.13
Die neue Revision des Annex 1 empfiehlt folgende Reinraumbekleidung:
Reinraumklasse A/B:
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Reinraumklasse C:
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Reinraumklasse D:
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Reinraumservice für Sie
Mehrweg Abdeckungen
EU-Annex Annex 1, 8. Produktion, Absatz 8.46
Die überarbeitete Version Annex 1 aus dem Jahr 2022 enthält auch die Ansätze, die im Hinblick auf aseptische und terminale Sterilisationsprozesse zu verfolgen sind.
Abdeckung und Aufbewahrung von Materialien, Ausrüstung und Komponenten:
- Falls erforderlich, sollten Materialien, Ausrüstung und Komponenten nach den validierten Methoden sterilisiert werden.
- Nach der Sterilisation sollten diese geschützt aufbewahrt werden, um eine Rekontamination zu verhindern.
- Sterile Gegenstände, die nicht unmittelbar nach der Sterilisation verwendet werden, sollten in versiegelter Verpackung mit den Angaben des Haltbarkeitsdatums aufbewahrt werden.
Die Verwendung von herkömmlichen Einweg-Sterilisationsverpackungen zum Autoklavieren von Bauteilen kann in einigen Fällen problematisch sein, da jedes Bauteil eine andere geometrische Form oder viele scharfe Kanten hat. Die meisten Bauteile passen nicht in die Standard-Einwegverpackungen. Die Folge: Die Verpackung reißt, der Vorgang muss wiederholt werden.
Wir haben eine Lösung - wieder verwendbare und maßgeschneiderte Sterilisationsbeutel und Abdeckungen.
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Reinigung von Reinraumbekleidung
EU-Annex 1, Kapitel 7, Absatz 17 definiert die Aufbereitung der Reinraumbekleidung:
- Die Durchführung der Reinigung der Bekleidung sollte getrennt von den tatsächlichen Produktionsabläufen erfolgen.
- Die Reinraumkleidung sollte unter Verwendung eines qualifizierten Verfahrens in einer dafür geneigten Wäscherei aufbereitet werden.
- Das Waschverfahren sollte sicherstellen, dass die Reinrammkleidung während des Waschvorgangs nicht beschädigt und/oder nicht erneut kontaminiert wird.
- Die Wäschereieinrichtungen sollten kein Risiko einer Kontamination oder Kreuzkontamination mit sich bringen.
- Nicht sachgemäße Aufbereitung von Reinraumkleidung kann zu der Beschädigung der Kleidung und der partikulären Verunreinigung führen.
- Nach dem Dekontaminierungsprozess sollte die Bekleidung auf eventuelle Beschädigungen geprüft werden.
- Reinraumbekleidungssysteme sollten im Rahmen des Qualifizierungsprogramms bewertet werden und eine maximale Anzahl von Wasch- und Sterilisationszyklen umfassen.
Wir erfüllen höchste Reinheitsansprüche.
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Auszüge GMP-Leitfaden Annex 1, Revision 2022
Auszüge: EU-GMP-Leitfaden, Annex 1
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Paragraph 7.13: Grade B (including access / interventions into grade A)
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Paragraph 7.13: Grade C
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Paragraph 7.13: Grade D
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Paragraph 7.14
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Paragraph 7.17
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Paragraph 8.46